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IMMOBILIENRECHT

Im Immobilienrecht beschäftigen wir uns mit allen Problemen und Lösungen rund um Grundstücke. Hierzu gehören nicht nur Kaufverträge über Immobilien, sondern auch das gesamte Bau- und Architektenrecht, d. h. alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden.

Das Immobilienrecht umfasst auch das Miet- und Pachtrecht. Hier vertreten wir Vermieter und Mieter in Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Mietverträgen ergeben haben. Wir beraten auch bei der Begründung von Mietverhältnissen, indem wir etwa Mietverträge entwerfen oder überarbeiten.

Schließlich betreuen wir auch Makler sowie WEG-Verwalter in rechtlichen Fragen rund um Maklerverträge und Wohnungseigentumsgemeinschaften.

Immobilienrechtliche Mandate werden von den Rechtsanwälten und Notaren Jörn Wohlgehagen und Olaf Brinkmann bearbeitet. Rechtsanwalt Wohlgehagen ist seit 2007 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Das Miet- und Pachtrecht wird von Rechtsanwältin Tina Julke betreut.

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ERBRECHT

Erbrechtliche Mandate sind oft kompliziert. Hier geben wir Ihnen Orientierung. Wir beraten bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Pflichtteilsansprüche machen wir geltend oder wehren unberechtigte Ansprüche ab.

Wir bieten auch Mediationen sowie die Beratung bei der Abwicklung von Erbengemeinschaften an.

Als Notare unterstützen wir Sie bei der Gestaltung der Erbfolge und bereiten lebzeitige Überlassungsverträge vor. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Regelungen, die konkret auf Ihre jeweilige Lebenssituation zugeschnitten sind. Hierbei stehen oft auch steuerrechtliche Fragen im Fokus der Beratung. Bei Bedarf ziehen wir daher externen Sachverstand (Steuerberater) hinzu.

Erbrechtliche Mandate werden von den Rechtsanwälten und Notaren Jörn Wohlgehagen und Olaf Brinkmann bearbeitet. Rechtsanwalt Wohlgehagen ist seit 2015 Fachanwalt für Erbrecht.

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GESELLSCHAFTS-RECHT

Das Gesellschaftsrecht bezeichnet das Rechtsgebiet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen beschäftigt, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden. Wir sind bei Gründung, Kapitalerhöhung, Veränderungen und Auflösungen von Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG oder KG) sowie Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH) behilflich. Insbesondere betreuen wir Gesellschaften in Registersachen.

Das Gesellschaftsrecht wird in unserem Büro von den Rechtsanwälten und Notaren  Jörn Wohlgehagen und Olaf Brinkmann betreut.

Immobilien · Erbe · Gesellschaft
Agrar · Notare · Familienrecht
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LANDWIRTSCHAFTS-RECHT · AGRARRECHT 

Das Agrarrecht ist ein juristisches Querschnittsgebiet, das über das Recht der Landwirtschaft hinausgeht und auch die Regelungen der Forstwirtschaft, der Binnenfischerei und der Jagd umfasst. Die wichtigsten zivilrechtlichen Gebiete des Agrarrechtes sind das landwirtschaftliche Sondererbrecht, welches in Norddeutschland durch die Höfeordnung geregelt wird, sowie das Grundstücksverkehrs- und Pachtrecht. Auf dem Gebiet des Landwirtschaftsrechts gibt es mit den Landwirtschaftsgerichten besondere Abteilungen bei den Amtsgerichten, die über landwirtschaftliche Fälle zu entscheiden haben. Im Bereich des öffentlichen Rechtes gibt es Sondervorschriften für die Landwirtschaft, beispielsweise im Bereich der Flurbereinigungsverfahren oder der Privilegierung für das Bauen im Außenbereich, aber auch für die Agrarförderung. 
Landwirtschaftsrechtliche Mandate übernehmen die Rechtsanwälte Jörn Wohlgehagen und Olaf Brinkmann.

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NOTARE

Die Notare Jörn Wohlgehagen und Olaf Brinkmann betreuen ihre Mandanten bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Eine notarielle Beurkundung erfolgt z. B. beim Kauf von Immobilien, Gründung von Unternehmen, Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, sowie Vorsorgevollmachten, Hofübergaben und ehevertraglichen Vereinbarungen.

Die Notare haben den Willen der Beteiligten zu erforschen und einen juristisch sinnvollen und sicheren Weg aufzuzeigen. Auch hier stehen Sie in Ihrer jeweiligen Lebenssituation im Mittelpunkt; Handlungs- und Entscheidungsalternativen werden Ihnen im Einzelnen erläutert.

Im Anschluss arbeiten die Notare die Verträge oder Erklärungen aus, führen deren Beurkundung durch und stellen die gesamte Abwicklung sicher.

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FAMILIENRECHT

Das Familienrecht umfasst alle rechtlichen Fragen rund um die Begründung und Beendigung der Ehe und der Lebenspartnerschaft, insbesondere Fragen zum Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie der Vermögensteilung. Eine Trennungssituation ist für die Mandanten in der Regel auch emotional sehr belastend. Daher ist es wichtig, einen objektiven Berater an der Seite zu haben.

Im Falle einer streitigen Ehescheidung wahren wir Ihre Rechte sowohl im Rahmen der außergerichtlichen wie auch der gerichtlichen Auseinandersetzung. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und wehren unbegründete Ansprüche ab.

Bei einverständlichen Scheidungen entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Lösungen, die den Ehegatten in wirtschaftlicher und emotionaler Hinsicht „ein Leben nach der Trennung“ ermöglichen.

Im Rahmen der notariellen Tätigkeit entwickeln wir vor einer Eheschließung individuell vorsorgende Eheverträge, die Streitigkeiten im Falle einer Scheidung vermeiden. Im Falle einer Trennung entwerfen wir Vereinbarungen, welche die Parteien untereinander oder mit Hilfe ihrer Rechtsanwälte abgestimmt haben und beurkunden die entsprechenden Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. 

Familienrechtliche Mandate betreut Rechtsanwalt Olaf Brinkmann. Er ist seit 2003 Fachanwalt für Familienrecht.

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ARBEITSRECHT

Wir beraten/vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Oft bezieht sich die Tätigkeit auf das Kündigungsschutzrecht; hier kennen wir sowohl die Sicht des Arbeitgebers, der sich von einem oder mehreren Mitarbeitern trennen muss, als auch die Sicht des Arbeitnehmers, der sich gegen eine Kündigung wehren will. Im Vorwege einer auszusprechenden Kündigung übernehmen wir ebenfalls die Beratung und vertreten Sie erforderlichenfalls in einem anschließenden Klageverfahren.

Darüber hinaus sind wir in der Beratung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Auflösungsvereinbarungen tätig.

Das Arbeitsrecht betreut Rechtsanwalt Olaf Brinkmann. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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VERSICHERUNGS-
RECHT

In versicherungsrechtlichen Mandaten geht es oft um Situationen, die für Sie als Privatperson oder Unternehmer existenzbedrohend sein können. Nach einem Unfall, bei Berufsunfähigkeit, Krankheit oder auch nach einem Brandschaden zahlt der Versicherer nicht. Dann ist kompetente Rechtsberatung oft unerlässlich. Die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer sind geregelt im Versi-cherungsvertragsgesetz (VVG).

Das Versicherungsrecht wird betreut durch Rechtsanwalt Jörn Wohlgehagen. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Versicherungsrecht.

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VERKEHRSRECHT

Im Verkehrsrecht geht es meist um Verkehrsunfälle, bei denen schnelle und kompetente Hilfe erforderlich ist. Wir unterstützen Sie bei der Regulierung von Personen- und Sachschäden. Hierbei führen wir die gesamte Korrespondenz mit Versicherern, Werkstätten und Sachverständigen.

Bei Straf- oder Bußgeldverfahren übernehmen wir Ihre Verteidigung.

Verkehrsrechtliche Mandate übernehmen Rechtsanwältin Tina Julke, Rechtsanwalt Olaf Brinkmann und Rechtsanwalt Jörn Wohlgehagen.

Arbeit · Versicherng · Verkehr
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